Iran Einreise- und Ausreisebestimmungen!
Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige erhalten bei Einreise in Iran für 30 Tage Touristenvisum, sofern die Reisedokumente noch mindestens 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig sind bzw. bei einen Verbleib von bis zu 30 Tage wird eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten vorausgesetzt.
Nachfolgend finden Sie Informationen für Inhaber anderer Staatsangehörigkeiten:Angehörige bestimmter Staaten benötigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen kein Einreisevisum, wenn sie mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass einreisen. Je nach Nationalität, Aufenthaltszweck und geplanter Aufenthaltsdauer werden für Iran unterschiedliche Visa erteilt. Bitte folgen Sie diesem Link und überprüfen Sie, ob Sie vor Einreise in Iran ein Visum benötigen: Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran - Frankfurt am Main »
Fluggäste, die vor ihrer Einreise ein Visum benötigen, können den von uns im Zusammenhang mit Touristenvisum für 85 Euro erhalten. Füllen Sie einfach das Formular für den Visumsantrag aus und zusammen mit die nötigen Dokumente wie (Passfoto, Kopie des Reisepasses und Auslandkrankenversicherung) schicken Sie uns zu. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 14 bis 20 Arbeitstagen für Visumsanträge gerechnet werden muss. Diese Bearbeitungszeit ist nur ein Richtwert, die tatsächliche Bearbeitungszeit obliegt eine offizielle Genehmigung der iranischen Einreisebehörden. Relativ problemlos ist die Prozedur, wenn Sie sich an uns wenden 02151 - 802081.
Alle Fluggäste, auch Jugendliche, Kinder und Kleinkinder, müssen bei Abfertigung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass/Kinderreisepass o.ä.) vorlegen.
Jeder Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, bei Reiseantritt gültige und vollständige Reiseunterlagen, Beförderungsdokumente und Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Bestimmungen für das jeweilige Flugziel entsprechen. Gleiches gilt für andere, für die Beförderung unverzichtbare Dokumente, wie ärztliche Atteste, Impfzeugnisse usw. ....
Gold & Devisen:
J
eder Passagier darf Gold mit sich haben. Andernfalls für größere Menge und nicht für persönlichen Gebrauch, sollte man sich an die Zollbeamten an der Grenzkontrollstelle anmelden. Nach den Gesetzen der Zentralbank der Islamischen Republik Iran beträgt die maximal erlaubte übertragbare Fremdwährung von jedem Passagier 1000 Dollar (Banknote, Reisescheck oder eine Kombination beider). Bei der Übertragung von Fremdwährung, die über dem zulässigen Limit liegt, ist ein Bankauszug oder eine vom Banksystem erteilte Überweisungsbescheinigung erforderlich. Transfers von Dinar (Irak), Rubel (Russland) und Afghanistan (Afghanistan) Währung ist von Passagieren und Händlern verboten. Transfer der iranischen Währung bis zu 500.000 Rials ist erlaubt.
Eingeschränkte Waren ohne ordnungsgemäße Papiere:
- Import von alkoholischen Getränken,
- Spielkarten und so weiter verwendet für das Spielen,
- Waffen,
- Sprengstoffe,
- Betäubungsmittel,
- Arten von Publikationen, Filmen und Bildern sowie alle Produkte, die der religiösen und nationalen Ethik des Iran widersprechen.
- Die Einfuhr von Bändern und Veröffentlichungen ist zulässig, wenn sie von den Vertretern des Ministeriums für Berufsberatung geprüft und bestätigt werden.
- Haushaltsgeräte, entweder tragbar oder nicht tragbar mit Strom, Gas und Kerosin betrieben
- Ersatzteile und Zubehör für Haushaltsgeräte gemäß Artikel 1
- Ersatzteile und Zubehör für Automobile, Motorräder und Fahrräder
- Geschirr und Haushalt-Geräte und Utensilien
- Persönliche Gegenstände und deren Ersatzteile und Zubehör
- Taschen und Koffer
- Bekleidung, Handtaschen und Schuhe
- Textil
- Lebensmittel, einschließlich Gebäck, Schokolade, Fruchtsaft und alkoholfreie Getränke
- Zahnbürsten, Zahnpasta, Parfums, und so weiter
- Kosmetika
- Zigaretten
- Laptops und deren Zubehör
- Sportausrüstung und Ausrüstung
- Fahrräder und Dreiräder
- Künstliche Blumen
- Luftgewehre
- Maschinell hergestellte Teppiche
- Handwerkzeuge
- Zeitungen, Zeitschriften, Kalender, Alben und andere Produkte für die Druckindustrie.
Einreise mit dem Auto:
Eine Einreise mit dem eigenen Auto erfordert ein Carnet de
Passage in dem sie das Carnet de Passage oder dreifache Broschüren von den
motorisierten Zentren im ursprünglichen Land erhalten. Carnet de Passage
(auch Carnet de Passages) ist ein Zolldokument, welches für bestimmte
Länder wie Iran zur vorübergehenden zollfreien Einfuhr des eigenen Land-
oder Wasserfahrzeuges benötigt wird. Das Carnet de Passage ist für ein
Jahr und für mehrere Länder gültig.
Man muss unbedingt darauf achten, dass bei Ein- wie Ausreise aus dem
jeweiligen Land alles korrekt abgestempelt wurde, sonst können je nach
Land horrende Strafzölle fällig werden.
Diese Automobile sollten nach Ablauf der erlaubten Frist (3 Monate) aus dem Iran verlassen werden. Passagiere, die nicht das Carnet de Passage oder Triptyque - Broschüren im Ursprungsland erhalten konnten, sollten die vorübergehende Zulassung in der Eingangsgrenze erhalten, indem sie eine Kaution oder eine Bankanleihe als Sicherheit hinterlegen.
Iran Ausreise:
Jeder Passagier, der Iran verlässt, kann seine persönlichen Sachen das nicht kommerziellen Charakters haben mitzunehmen. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Menge an Handwerk und anderen iranischen Produkten (ausgenommen Teppiche, die später beschrieben werden). Die Menge an übertragbaren ausländischen Waren von jedem Passagier ist bis zu 160 Dollar.
- Nüsse: Jeder Passagier, der Iran verlässt, darf Nüsse mit sich nehmen. Die maximal zulässige Menge an Pistazie beträgt 10 kg, und nur für Reisender, der gültigen Reisepass besetzten, darüber hinaus können die Begleitpersonen keine Menge dieser genannten Artikel mitzunehmen.
- Teppich und kurzwellige grobe Teppiche: Passagiere, die den Iran auf dem Luftweg verlassen, können nur einen handgeknüpften Teppich von nicht mehr als 6 Quadratmetern mitnehmen. Die Begleitpersonen können nicht von diesem Privileg profitieren.
- Die Ausfuhr von Teppichen, Pistazien, Nüssen und Safran durch diejenigen Passagiere, deren Ziel Vereinigte Arabische Emirate und Syrien ist verboten.
- Die Übertragung von kostbaren Teppichen und anderen Objekten mit historischem und kulturellem Wert ist ebenfalls verboten.
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