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Iran Air - Alles rund ums Gepäck und Verbotene Gegenstände !

 

 

1. Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:

  • alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
  • Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
  • Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
  • Signalpistolen
  • Startpistolen
  • Spielzeugpistolen aller Art
  • Druckluftwaffen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
  • Armbrüste
  • Katapulte
  • Harpunen und Harpunenschussgeräte
  • Viehtötungsapparate
  • Betäubungsgeräte oder Elektroschocker , z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
  • Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren

2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

  • Äxte und Beile
  • Pfeile und Wurfpfeile
  • Kanthaken
  • Harpunen und Speere
  • Eispickel
  • Schlittschuhe
  • Alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
  • Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen
  • Fleischerbeile
  • Macheten
  • Rasiermesser und–klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
  • Säbel, Schwerter und Degen
  • Skalpelle
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
  • Ski- und Wanderstöcke
  • Wurfsterne
  • Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen

3. Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

  • Baseball- und Softball- Schläger
  • Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam – z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
  • Cricketschläger
  • Golfschläger
  • Hockeyschläger
  • Lacrosseschläger
  • Kajak- und Kanupaddel
  • Skateboards
  • Billardstöcke
  • Angelruten
  • Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubantos, Kubasaunts

4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Sprengstoffe und Explosivkörper
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
  • Minen und andere explosiv militärische Ausrüstungsgegenstände
  • Granaten aller Art
  • Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großen Mengen
  • Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk („party poppers“) und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
  • Überallzündholzer
  • Rauchkanister oder Rauchpatronen
  • Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol
  • Farbe in Sprühdosen
  • Terpentin und Farbverdünner
  • Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.

5. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen und toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

  • Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
  • Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
  • Abwehr- oder Betäubungssprays – z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
  • Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
  • Gifte
  • Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
  • Spontan entzündliches oder brennbares Material
  • Feuerlöscher

Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck

Auf Flügen und Anschlußflügen, die in der EU starten, dürfen Flüssigkeiten nur eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Flüssigkeiten wie zum Beispiel Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Rasierschaum, Aerosole, und Artikel mit ähnlicher Konsistenz sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper" ) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden
  • der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden

Ausnahmen können gewährt werden bzw. ein Transport außerhalb des Plastikbeutels ist möglich, wenn die Flüssigkeit

  • während der Reise benötigt wird für medizinische oder spezielle diätische Zwecke, einschließlich Babynahrung. Der Fluggast muss in der Lage sein, die Authenzität solcher Flüssigkeit nachzuweisen und es kann gegebenenfalls ein ärztlicher Nachweis gefordert werden
  • am Flughafen in dem Bereich der Kontrolle der Bordkarte erworben wurde und von der Verkaufsstelle versiegelt wurde und ein Kaufbelege vom selben Tag vorliegt

Verbotene Gegenstände im aufgegeben Gepäck

  • Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
  • Gase: Propan, Butan
  • Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
  • Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
  • Feuerzeuge
  • Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel und Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
  • Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
  • Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
  • Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben

Rechtliche Hinweise

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